Amtliche Überwachung
Amtliche Überwachung
Die Bezeichnung Amtliche Überwachung steht als Kurzform für die Amtliche Lebensmittelüberwachung. Ihre Aufgabe ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden überprüfen die Betriebe und die von ihnen hergestellten Produkte stichprobenweise darauf, ob die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften von der Herstellung bis zum Endverbrauch eingehalten werden. Rechts-grundlage der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Die Amtliche Überwachung ist Ländersache. Als oberste Landesbehörde ist für die Lebensmittelüberwachung in der Regel ein Landesministerium zuständig. Umgesetzt wird die Amtliche Überwachung durch Lebensmittelüberwachungsämter bzw. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Kreisordnungsbehörden.

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