1. Name und Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder eines im EG-Raum niedergelassenen Verkäufers.
2. Teilnehmernummer des Herstellers bei einem neutralen Prüfinstitut und dessen Zulassungsnummer.
3. Verkehrsbezeichnung, also Tierart oder die Bezeichnung des Teilstücks wie Rinderroulade oder Hähnchenbrustfilet.
4. Herkunftskennzeichnung, für Rindfleisch gesetzlich vorgeschrieben: „geboren in“, „gemästet in“, „geschlachtet in“, „zerlegt in“. Für Geflügel freiwillig: D/D/D bei Geflügel, das in Deutschland geschlüpft, in Deutschland aufgezogen und in Deutschland geschlachtet worden ist.
5. Zulassungsnummer des Schlacht- bzw. des Zerlegebetriebes.
6. Mindesthaltbarkeitsdatum mit Hinweis auf die Lagertemperatur bei Fleisch und Geflügel-Frostware, „verbrauchen bis…“ mit Hinweis auf die Lagertemperatur bei Hackfleisch und Frischgeflügel.
7. Ident.-Nr. (bei Rindfleisch): Anhand dieser Nummer kann das Fleisch zum einzelnen Rind oder zu einer kleinen Gruppe von Rindern zurückverfolgt werden.
8. Die Handelsklasse (bei Geflügel) – deutsches Geflügel ist immer Handelsklasse A.
9. QS-Prüfzeichen für frische Lebensmittel (freiwillig): Das Zeichen steht für eine konsequente Qualitätssicherung vom Landwirt bis zur Ladentheke.
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